|
22.03.2008 Tipp zur Fördermittelberatung |
|
Unternehmer (Gründer und bestehende Unternehmen) können für Beratungsleistungen und Coaching zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung Zuschüsse in Anspruch nehmen.
Sattler Fördermittelberatung & Coaching
Eschenweg 10
63741 Aschaffenburg
Mobil. 0178/ 75 79 569
e-mail: evsat@web.de
|
|
|
|
09.11.2007 Neue Erbschaft- und Schenkungssteuer kommt |
|
DStV-Präsident Jürgen Pinne mahnt Steuerpflichtige zur Eile
Nach dem Bekanntwerden der Eckpunkte einer Erbschaftsteuerreform sieht der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ein günstiges Zeitfenster, Schenkungen und vorgezogene Erbschaften zu vollziehen. „Kurzzeitig besteht die Möglichkeit, zwischen in Planung befindlichem und bestehendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu wählen", erläutert Jürgen Pinne, Präsident des DStV.
Jedoch ist Eile geboten: Nach dem Papier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sollen bereits vollzogene Schenkungen - im Gegensatz zu Erbschaften – nicht vom neuen Recht nach dessen Inkrafttreten im kommenden Jahr profitieren. „Da pauschal keine Gewinner und Verlierer genannt werden können, sollten sich die Steuerpflichtigen frühzeitig beide Modelle von einem Steuerberater durchrechnen lassen, um von der Übergangszeit zu profitieren", mahnt Jürgen Pinne.
Nach Ansicht des DStV dürften in der Mehrzahl der Fälle die Empfänger der Steuerklasse II und III zu den Verlierern der Reform gehören, wie z.B. Eltern, Geschwister sowie sämtliche Nichtverwandte mit Ausnahme der eingetragenen Lebenspartner. Jenen drohen nicht nur zumeist höhere Bewertungen. Darüber hinaus werden Beschenkte außerhalb der Steuerklasse I auch noch mit gestiegenen und beinah enteignungsgleichen Tarifen in Höhe von 30 oder 50 Prozent zusätzlich belastet.
Positiv bewertet der DStV die Eckpunkte zur Übernehmensübertragung, nach denen fortgeführte Betriebe von der Erbschaftsteuer weitgehend entlastet werden. Die hiermit verbundenen Fortführungsklauseln von zehn und sogar 15 Jahren sind jedoch zu lang gewählt und daher kontraproduktiv. „Niemand kann eine Fortführung des Unternehmens über diesen Zeitraum garantieren", so der DStV-Präsident. Schlimmstenfalls werde die Steuer gerade dann fällig, wenn sich der Unternehmer in Schwierigkeiten befindet und gezwungen ist, den Betrieb umzustrukturieren.
|
|
letzter von
21.04.2008 |
|
03.11.2007 Neuer Förderleitfaden der Europäischen Union für KMUs |
|
hier der Link: :-)
|
|
|
|
02.06.2007 zu lesen bei den vdi nachrichten |
|
Krankenversicherung: Doch kaum Entlastung für Selbstständige
Das fiktive Mindesteinkommen, das zur Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von Selbstständigen herangezogen wird, ist durch die Gesundheitsreform von 1837,50 Euro auf 1225 Euro gesunken. Bis zu 100 Euro hätten gering verdienende Selbstständige pro Monat nun sparen können. Jetzt stellt sich heraus, dass die Krankenkassen harte Kriterien aufgestellt haben, die verhindern, dass viele Selbstständige in den Genuss dieser niedrigeren Beiträge kommen. Konkret haben die Spitzenverbände der GKV eine günstigere Beitragsbemessung ausgeschlossen, wenn
- die beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft (Ehe- oder Lebenspartner zählen also mit) 3675 Euro erreicht;
- die Bedarfsgemeinschaft steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt;
- die Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder
- das Vermögen des Mitglieds oder seines Partners jeweils das Vierfache der monatlichen Bezugsgröße übersteigt – also 9.800 Euro.
Darauf macht der Bundesverband der Selbständigen (BDS) aufmerksam. BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter kritisiert: „Mit dieser rigiden Lösung wollen sich die Kassen einen großen Teil der rund 350.000 Selbstständigen vom Hals halten, für die eine Entlastung in Frage gekommen wäre: Selbstständige, die 9800 Euro angespart haben oder eine vermietete Eigentumswohnung besitzen – nichts ungewöhnliches für eine Altersvorsorge –, fallen nun doch durch den Rost. Und es trifft auch jene, die normal verdienende Lebenspartner haben und deren gemeinsame Einkünfte 3675 Euro übersteigen. Sie müssen weiterhin mehr Krankenversicherungsbeiträge zahlen, als es ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht – nach wie vor eine krasse Benachteiligung gegenüber gering verdienenden Angestellten.“
Störr-Ritter weiter: „Die positive Entscheidung der Bundesregierung, die der BDS zunächst begrüßt hatte, wird nun durch die Kassen torpediert. Die Bundesregierung muss daher dafür sorgen, dass das Gesetz auch in ihrem Sinne und zum Wohle der Selbstständigen umgesetzt wird.“ Nach BDS-Informationen sind rund 35 Prozent aller Selbstständigen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Quelle
|
|
|
|
19.05.2007 best practice business |
|
Soeben habe ich einen guten Blog über Geschäftsideen entdeckt.
Link
Hier die Selbsteinschätzung der Betreiber.
Unsere Maxime lautet: “Lerne von den Besten!” Deshalb präsentieren wir stetig neue Ideen und Lösungen, mit deren Hilfe Unternehmen erfolgreich geworden sind. Dabei beleuchten wir insbesondere die Geschäftsbereiche, die zum Erfolg einer Firma besonders beitragen: Geschäftsidee, Neue Produkte, Innovation, Marketing, Internet, Finanzen, Strategie, Netzwerk und Unternehmerpersönlichkeiten. Nicht theoretische Erklärungsversuche stehen bei uns im Vordergrund, sondern konkrete Praxisbeispiele und Case Studies. Wir erläutern in jedem Bericht eine konkrete Aktion, die das Unternehmen konkret vorangebracht hat. Nicht umsonst lautet unser Motto: “Mit gutem Beispiel voran!”
Weil es bisher noch keine Plattform im deutschsprachigen Raum gibt, die konsequent, zeitnah und in größerem Umfang erfolgreiche Praxisbeispiele aus allen wichtigen Bereichen des Unternehmens übersichtlich darstellt, haben wir uns entschlossen, diese Plattform mit dem Titel best-practice-business zu gründen. Der Name ist Programm. Unsere Leser sind Existenzgründer, Unternehmer, akutelle und zukünftige Führungskräfte, Journalisten und Multiplikatoren aus dem deutschsprachigen Raum. Unsere Autoren sind erfahrene Unternehmer, Berater und Praktiker, die sich täglich mit guten Ideen beschäftigen.
Eine gründliche Recherche und redaktionelle Bearbeitung steht im Vordergrund unserer Berichterstattung. Wir schauen hinter den Kulissen und berichten, worauf es ankommt. Grundsätlich kommentieren wir jede Idee unter der Rubrik “Bewertung”. Das Portal dient als zeitlose Fundgrube, während das Blog eher wie eine Zeitung aktuell und schnell informiert. Zudem erhalten sie auf dem Portal zahlreiche weitere Tipps, wie z.B. Linkempfehlungen, Hintergrundartikel, sowie regelmäßig einen Newsletter zugeschickt. Wir freuen uns deshalb, wenn sie auch regelmäßig auf unserem Portal vorbeischauen.
Initiiert und gemanagt wird diese Plattform von der Firma Mireille Siebert Internetservices. Mireille Sieber managte fünf Jahre lang den Expert Service der Gründerplattform m-e-x (ist nicht mehr online). Sie betreute mehr als 50 Autoren mit mehr als 150 Expertenartikeln. Dabei stellte Mireille Siebert fest, dass insbesondere Artikel mit konkretem Praxisbezug und Erfolgsbeispielen zu großer Resonanz geführt haben. Die Firma Mireille Siebert Internetservices hat Ihren Schwerpunkt darin, Internetportale zu konzipieren und zu vermarkten.
|
|
letzter von
20.05.2007 |
|
17.05.2007 Die FTD bietet uns Alternativen :-) |
|
Unzufrieden mit Deutschland? Steuern und Politiker machen Sie verrückt? Dann werden Sie doch autonom. Sieben Schritte zum eigenen Staat.
mehr
|
|
|
|
15.05.2007 heute im HB: Deutschland bekommt Mini-GmbH |
|
Unternehmensgründer können künftig auch in Deutschland eine Mini-GmbH ohne Stammkapital gründen. Darüber herrsche inzwischen in der Bundesregierung Einigkeit, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen. Am 23. Mai soll die Reform voraussichtlich im Kabinett beschlossen werden. Es wird sich einiges ändern, auch für die „echte“ GmbH.
mehr
Danke an Nadin für den Hinweis :-)
|
|
|
|
14.05.2007 NWB Reform Radar |
|
Der NWB Verlag hat ein Refor Radar für alle aktuellen Änderungen ins Netz gestellt. M.E. sehr nützlich
hier der Link
|
|
|
|
14.05.2007 NWB ReformRadar |
|
Der NWB Verlag hat ein Refor Radar für alle aktuellen Änderungen ins Netz gestellt. M.E. sehr nützlich
hier der Link NWB
|
|
|
|
13.03.2007 Umsatzsteuervergütung an inländische Unternehmer im Ausland |
|
Inländische Unternehmer, die im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen.
Die Anträge auf Erstattung der Umsatzsteuer, sind mit allen erforderlichen Unterlagen, bei der ausländischen Behörde in dem Land zu stellen, in dem die Umsatzsteuer entrichtet wurde.
Jede ausländische Behörde stellt dafür einen eigenen Antragsvordruck in seiner Landessprache zur Verfügung. Zur Beantragung innerhalb der EU können Sie auch das Formular USt 1 T(EG) verwenden. Dieser Vordruck entspricht dem Muster der 6. Richtlinie (77/388/EWG). Einige Staaten bestehen jedoch auf die Formulare in ihrer Landessprache.
weitere Infos unter
|
|
letzter von
18.08.2008 |
|